Derselbe Leiharbeitnehmer darf in einem Zeitraum von 36 aufeinanderfolgenden Monaten nicht länger als 18 Monate im Einsatz bei demselben Entleiher sein. Dies gilt sowohl für Zeitarbeit aufgrund eines Arbeitsvertrags als auch aufgrund eines zivilrechtlichen Vertrags (z.B. Werkvertrag) – denn Zeitarbeiter können nach polnischem Recht bei der Leiharbeitsagentur sowohl aufgrund eines Arbeitsvertrags wie auch per Werkvertrag beschäftigt sein. Diese Regel gilt jedoch nicht für Arbeitnehmer, die durch persönliche Kontakte des Zeitarbeitgebers eingestellt wurden. Das bedeutet, dass eine Person, die auf der Grundlage eines persönlichen Kontakts eingestellt wird, nicht unter diese Rechtsvorschriften fällt.
Wie viele Zeitarbeitnehmer gibt es in Polen? Es ist nicht einfach, genaue Zahlen zu diesem Thema zu erhalten. Eine Quelle besagt, dass in Polen etwa 400 000 Menschen als Zeitarbeiter beschäftigt sind. Diese Zahl erscheint mir niedrig. Aber nehmen wir einmal an, dass diese Zahl richtig ist. Was bedeutet sie? Einfach dies: Schätzungen zufolge werden jeden Monat 2-3 Tausend neue Stellen für Zeitarbeitnehmer frei. Die Tatsache, dass es in Polen 400.000 Zeitarbeitnehmer gibt (was mir sehr hoch erscheint), bedeutet also, dass es mehr als 2 Millionen freie Stellen für Zeitarbeitnehmer gibt! Welche Qualifikationen braucht man, um in Polen als Zeitarbeiter zu arbeiten? Im Prinzip die gleichen Qualifikationen, die man als regulärer Arbeitnehmer braucht.
Unmittelbar nachdem Sie Erfahrung als Zeitarbeiter gesammelt haben, müssen Sie einen Ausbildungskurs absolvieren, der etwa einen Monat dauert. Es gibt viele Arten von Zeitarbeitsjobs für Zeitarbeiter in Polen. Was ist, wenn Sie bei Ablauf Ihres Vertrags keine Stelle haben? Sie müssen Ihr Arbeitsverhältnis mit einer Frist von mindestens 60 Tagen kündigen. Wenn Sie dies innerhalb der ersten sechs Monate tun, muss Ihr Arbeitgeber Ihnen eine „Karenzzeit“ von vier Wochen* Lohn zahlen. Nach den ersten sechs Monaten ist Ihr Arbeitgeber nicht mehr verpflichtet, Ihnen diese Karenzzeit zu zahlen, aber er muss Ihnen weiterhin mindestens den gesetzlichen Mindestlohn zahlen. Gemäß den neuen Vorschriften sind Entleiher nun verpflichtet, ein Verzeichnis über Personen zu führen, die im Entleiherbetrieb Zeitarbeit verrichten. Ins Verzeichnis sollen insbesondere Angaben zu Beginn und Beendigung der Zeitarbeit im Zeitraum von 36 aufeinanderfolgenden Monaten aufgenommen werden.
Aus demselben Grund muss der Arbeitgeber auch jedes Jahr eine Liste mit allen Arbeitnehmern vorlegen, die mindestens 36 Monate ununterbrochen für denselben Arbeitgeber gearbeitet haben. Dies ist eine sehr ernste Maßnahme. Sie wird sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer eine enorme Menge an Papierkram mit sich bringen. Darüber hinaus wird sie vielen kleinen Arbeitgebern zusätzliche Belastungen auferlegen, die gezwungen sein werden, genaue Aufzeichnungen zu führen, da ihnen sonst Strafen drohen. Außerdem wird sie zwangsläufig zu einigen absurden Situationen führen. Muss der zweite Arbeitgeber ebenfalls Aufzeichnungen über diese Zeitarbeit führen? Wenn ja, wo liegt Ihrer Meinung nach die Beweislast in Fällen, in denen der zweite Arbeitgeber bestreitet, dass der erste Arbeitgeber rechtmäßig berechtigt war, den Arbeitnehmer zu entlassen?
Eine weitere neue Verordnung sieht vor, dass die zuständige Behörde, um die Einhaltung der arbeitsrechtlichen Vorschriften zu gewährleisten, alle Arbeitgeber verpflichtet, einen Mitarbeiter als Arbeitsberater zu benennen. Arbeitgeber, die diese Vorschriften nicht einhalten, werden mit Geldstrafen von bis zu 50.000 € oder Freiheitsstrafen von bis zu drei Monaten bestraft.
Dementsprechend sollten sich alle Arbeitgeber mit den neuen Vorschriften vertraut machen und entsprechende Maßnahmen in die Praxis umsetzen. Nun, zunächst einmal ist dies ein weiteres Beispiel dafür, wie die Rechtsvorschriften der Europäischen Union (EU) in das Leben der Menschen in Ländern eindringen, die nicht der EU angehören. Viertens sollten Sie bedenken, dass die polnische Regierung die EU-Vorschriften nur sehr langsam umsetzt – und manchmal die Umsetzung dieser Vorschriften bewusst behindert. Was Sie hier sehen, ist also nur die Spitze des Eisbergs. Es gibt viele weitere Vorschriften, die die polnische Regierung nicht umzusetzen gedenkt – oder die sie so spät umsetzen will, dass es für Unternehmen fast unmöglich ist, sie einzuhalten.* Nach meinen Informationen müssen Arbeitgeber in einigen Ländern (z. B. Brasilien) eine zusätzliche Strafe zahlen, wenn ein Arbeitnehmer ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigt. In diesen Ländern ist es daher besser, die Kündigungsfrist so kurz wie möglich zu halten – oder eine andere Arbeitsagentur zu beauftragen.