Wo werden Leiharbeiter eingesetzt?

Wo werden Leiharbeiter eingesetzt?

Wo werden Leiharbeiter eingesetzt? Der Leiharbeiter ist beim Verleiher, also der Leiharbeitsfirma angestellt. Die zahlt wie jeder andere Arbeitgeber sein Gehalt, Lohnnebenkosten, Urlaub, Lohnfortzahlung im Krankheitsfalle und dergleichen mehr. Der Tarifvertrag zur Überlassungshöchstdauer nach dem AÜG vom 22. August 2018 zwischen dem Arbeitgeberverband Stahl e.V. und der IG Metall Bezirksleitung NordrheinWestfalen sieht auch eine Öffnungsklausel vor. Danach kann durch Betriebsvereinbarung eine Überlassungshöchstdauer von bis zu 36 Monaten festgelegt werden.

Für einen „kurzen“ Zeitarbeitnehmer lautet diese Öffnungsklausel: Die Höchstdauer der Beschäftigung eines Zeitarbeitnehmers beträgt 6 Monate. Danach muss er wieder fest angestellt werden. Für einen „langen“ Zeitarbeit Nehmer lautet die Öffnungsklausel wie folgt: Die Höchstdauer der Beschäftigung eines Zeit Arbeitnehmers beträgt 2 Jahre. Danach muss er in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis übernommen werden. Warum sieht der Tarifvertrag unterschiedliche Höchstüberlassungsdauern für Zeitarbeitnehmer vor?

Die erste Kategorie umfasst die Zeitarbeitnehmer, die über eine zugelassene Agentur eingestellt wurden. Diese werden als „A-Karte“ (wörtlich übersetzt: „akkreditiert“) bezeichnet. Sie genießen die gleichen Rechte und Leistungen wie andere Arbeitnehmer. Der einzige Unterschied zu „normalen“ Arbeitnehmern besteht darin, dass sie erst nach einer bestimmten Zeit (in der Regel nach sechs Monaten) zu „festen“ Arbeitnehmern werden können. Die zweite Kategorie von Leiharbeitnehmern ist derjenige, der direkt vom Arbeitgeber eingestellt wird, ohne über eine Agentur zu gehen.

Unmittelbar nach seiner Einstellung durch den Arbeitgeber wird dieser Arbeitnehmer zu einem „unbefugten“ Zeitarbeiter. In der Praxis wird er höchstwahrscheinlich überhaupt keine Rechte haben. Für den Tarifvertrag Zeitarbeit zwischen dem Arbeitgeberverband Stahl e.V. und der IG Metall gilt die oben genannte Öffnungsklausel nicht. Das heißt, die Höchstüberlassungsdauer eines direkt überlassenen Leiharbeitnehmers beträgt nur 3 Monate.

Wo werden Zeitarbeitskräfte eingesetzt? Die Antwort ist einfach: überall auf der Welt. Die Zeitarbeitsbranche ist wirklich global. Es gibt Agenturen in jeder größeren Stadt der Welt; es gibt Websites, die Zeitarbeitsangebote aus der ganzen Welt zusammenfassen, und natürlich gibt es verschiedene „Nischen“-Websites wie www.Odesk.com, die ein Forum nur für Zeitarbeit bieten. Die Möglichkeiten sind endlos.

Durch Leiharbeit kann ein Unternehmen kurzfristig einen Mangel an Arbeitskräften überbrücken. Doch darf der Arbeitgeber die Leiharbeiter auch dauerhaft beschäftigen?Die Einstellung eines Leiharbeitnehmers auf einem Dauerarbeitsplatz verstößt gegen das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG). Das hat das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg entschieden

Dieses Urteil wurde nun auch vom Bundesarbeitsgericht bestätigt. Was besagt das Urteil? In diesem Fall ging es vor allem um die Frage, ob der Arbeitsvertrag zwischen dem Arbeitnehmer und der Leiharbeitsfirma als unwirksam anzusehen ist, weil die Leiharbeitsfirma nicht alle nach dem AÜG vorgeschriebenen Formalitäten eingehalten hat. Das Gericht wies dieses Argument mit der Begründung zurück, dass das AÜG nicht vorschreibt, dass der Vertrag vom Arbeitnehmer und der Leiharbeitsfirma unterzeichnet werden muss.

Die zweite Frage, mit der sich der Gerichtshof befasste, lautete, ob der Arbeitgeber einen Zeit Arbeitnehmer ohne vorherige Absprache mit dem Arbeitnehmer in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis einstellen darf oder nicht. Der Gerichtshof stellte fest, dass ein Arbeitgeber einen Zeitarbeitnehmer für eine feste Stelle einstellen kann, allerdings nur, wenn der Arbeitnehmer sein Arbeitsverhältnis mit dem früheren Arbeitgeber freiwillig beendet hat. Was bedeutet das für die Arbeitgeber? Erkundigen Sie sich auch bei Ihrem örtlichen Arbeitsamt, ob es für Zeitarbeitsfirmen in Ihrem Gebiet besondere Anforderungen gibt. Was bedeutet das für die Arbeitnehmer?


Für viele bedeutet dies, dass sie keinerlei Rechte mehr haben werden. Wenn Sie den Begriff „schwarze Liste“ hören, sollten Sie daran denken, dass dies unter bestimmten Umständen ein Rechtsmittel für Arbeitnehmer ist. Um Ihnen eine Vorstellung von den Folgen einer schwarzen Liste zu geben, möchte ich Ihnen von einer persönlichen Erfahrung berichten. Der Vorstandsvorsitzende war ein netter Mann, aber er konzentrierte sich fast ausschließlich darauf, Gewinne für seine Aktionäre zu erwirtschaften. Das bedeutete natürlich, dass er die Kosten so weit wie möglich senken musste, unter anderem durch den Einsatz von Zeitarbeitskräften. Der Vorstandsvorsitzende hielt es nicht für nötig, die Arbeitnehmer zu konsultieren oder ihre Zustimmung zu einer Festanstellung einzuholen.

Ich traf mich mit den Gewerkschaftsvertretern und teilte ihnen mit, dass es ernste Konsequenzen haben würde, wenn nicht sofort Maßnahmen ergriffen würden, um diese Situation zu ändern. Wie sich herausstellte, konnte ich erreichen, dass mehrere der auf der „schwarzen Liste“ stehenden Arbeitnehmer wieder eingestellt wurden, aber es war ein ständiger Kampf.
Obwohl die Arbeitnehmer keine Rechtsmittel hatten, war ich der Meinung, dass sie dennoch versuchen sollten, durch die Androhung eines Streiks ein gewisses Druckmittel zu erlangen. Ich teilte den Gewerkschaftsvertretern mit, dass, wenn sie mir nicht innerhalb der nächsten zwei Wochen helfen würden, es zu einem Generalstreik aller Beschäftigten des Werks kommen würde, woraufhin sie sofort handelten. Ich sagte ihm, dass die IG Metall eine sehr professionelle Gewerkschaft ist und dass sie die Probleme ihrer Mitglieder versteht. Und dann habe ich ihm ein kleines Geheimnis über die Gewerkschaften verraten… Alle Gewerkschaften wissen dies: Alle Gewerkschaften haben eine weiche Schattenseite. Sie sind nur so stark wie ihr schwächstes Glied. Aus diesem Grund haben alle Gewerkschaften eine „Politische Abteilung“ (Politische Arbeit), die aus hochrangigen, einflussreichen Mitgliedern besteht, die geschickt darin sind, Geschäfte zu machen und Kompromisse auszuarbeiten. In Deutschland verstößt es gegen das Gesetz, wenn ein Arbeitgeber einen Arbeitnehmer diskriminiert, weil er Zeitarbeiter ist. Aber es ist nicht gegen das Gesetz, wenn eine Gewerkschaft einen Zeitarbeitnehmer diskriminiert. Die Gewerkschaft kann sich rechtlich weigern, ihn zu vertreten, oder ihn sogar von allen gewerkschaftlichen Aktivitäten ausschließen, was den Gewerkschaften nahezu unbegrenzte Macht über Zeitarbeitnehmer verleiht.

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